Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Amagoo Deutschland GmbH

I. Geltungsbereich

1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Amagoo Deutschland GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese
sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern abschließen. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote und entfalten
spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung Geltung.
2. Entgegenstehende oder diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende oder
diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsinhalt.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Sofern der Auftraggeber nicht zu diesem Personenkreis gehört,
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

1. Die Angebote der Amagoo Deutschland GmbH sind stets freibleibend und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder
eine bestimmte Annahmefrist enthalten.  Sie haben eine Gültigkeit von maximal 30 Tagen.
2. Verträge kommen allein durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch
Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur
ungefähr und annähernd und nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. Sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie
erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
4. Die Amagoo Deutschland GmbH behält sich das Eigentum sowie das Urheberrecht an
allen von ihren abgegebenen Angeboten oder Kostenvoranschlägen sowie dem
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Muster, Abbildungen, Kataloge,
Modelle und anderen Unterlagen und Hilfsmittel vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung
dürfen diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich gemacht
werden, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte genutzt oder vervielfältigt werden.
5. Der Auftraggeber hat auf Verlangen der Amagoo Deutschland GmbH diese
Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu
vernichten. wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr
benötigt werden, oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrags führen.
6. Die Amagoo Deutschland GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung
des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber
kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

 


III. Preise und Zahlung

Die Berechnung der Preise erfolgt auf Grundlage der am Tag der Lieferung gemäß
unserer Gesamtpreisliste zzgl. Umsatzsteuer einschließlich Verladung und
ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und anderer öffentlichen
Abgaben.
2. Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung sind die Rechnungen der
Amagoo Deutschland GmbH binnen 7  Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Amagoo Deutschland
GmbH.
3. Die Amagoo Deutschland GmbH ist jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder
teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen und kann einen entsprechenden
Vorbehalt bis spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären.
4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Amagoo Deutschland GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Im Falle des
Zahlungsverzuges werden zusätzliche Mahnkosten in Höhe von EURO 10, pro
Mahnung berechnet. Außerdem ist Amagoo Deutschland GmbH zur Zurückbehaltung
der Lieferung  auch aus anderen Aufträgen  berechtigt. Die Geltendmachung weiterer
Rechte bleibt vorbehalten.
5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen
wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter
dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.
6. Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern vermag, wodurch die
die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, so ist die Amagoo Deutschland GmbH
nach den gesetzlichen Regelungen zur Leistungsverweigerung und (ggf. nach
Fristsetzung) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).


IV. Lieferung

1. Die von Amagoo Deutschland GmbH in Aussicht gestellten Fristen und Termine für
Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd und stellen nur
voraussichtliche und unverbindliche Termine dar, es sei denn, dass ausdrücklich und
in schriftlicher Form eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart
ist.
2. Die Leistung der Amagoo Deutschland GmbH ist erst dann fällig, wenn alle
kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Auftraggeber und der
Amagoo Deutschland GmbH geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden
Verpflichtungen, wie etwa Beibringung der erforderlichen Unterlagen oder Anzahlung,
erfüllt hat.
3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn das Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit den
Geschäftssitz verlassen hat, oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit
eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei
berechtigter Abnahmeverweigerung.
4. Die Amagoo Deutschland GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für
Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller
Art, Schwierigkeiten in der Material oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die
ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten)
verursacht worden sind, die die Amagoo Deutschland GmbH nicht zu vertreten hat.
Sofern solche Ereignisse der Amagoo Deutschland GmbH die Lieferung oder Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von
vorübergehender Dauer ist, ist die Amagoo Deutschland GmbH zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die
Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer oder Leistungstermine
um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Der
Auftraggeber ist nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Amagoo Deutschland
GmbH die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten hat oder die
Lieferverzögerung für ihn unzumutbar ist.
5. Gerät die Amagoo  mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so
kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, sofern er uns zuvor eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ohne Lieferung verstreicht. Für
unsere Haftung gilt im Übrigen Ziffer VIII.


V. Gefahrübergang, Versicherung


1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des
Produkts geht mit der Absendung auf den Auftraggeber über, spätestens aber mit
Verlassen des Geschäftssitz. Das gilt auch dann wenn weitere Leistungen, wie
insbesondere Versandkosten oder Anlieferung von der Amagoo Deutschland GmbH
übernommen werden. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei
Abnahme über.
2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von
Umständen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sobald die Amagoo Deutschland GmbH diesem die Versand oder
Abnahmebereitschaft angezeigt hat.
3. Das Produkt wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggeber und auf dessen
Kosten versichert.


VI. Eigentumsvorbehalt


1. Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Amagoo Deutschland GmbH
(Vorbehaltsware).
2. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, z.B. wenn der Auftraggeber
mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage
in Verzug ist, kann die Amagoo Deutschland GmbH nach vorheriger Setzung einer
angemessenen Frist vom Auftraggeber Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen,
auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Kommt der Auftraggeber
dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der
Vorbehaltsware, ist die Amagoo Deutschland GmbH berechtigt die Vorbehaltsware in
Besitz zu nehmen. Hierzu darf die Amagoo Deutschland GmbH den Standort der
Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Auftraggeber.
Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen freihändig und bestmöglich verwertet
werden. Nach Abzug der Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den von der
Amagoo Deutschland GmbH vom Auftraggeber geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der
Auftraggeber auf das Eigentum hinweisen und die Amagoo Deutschland GmbH
unverzüglich benachrichtigen, damit Eigentumsrechte durchgesetzt werden können.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkts
durch den Auftraggeber wird stets für die Amagoo Deutschland GmbH als Hersteller
vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an dem unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Produkts setzt sich an der verarbeiteten oder
umgebildeten Sache fort. Wird das Produkt mit anderen, der Amagoo Deutschland
GmbH nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwirbt die Amagoo Deutschland
GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts des gelieferten
Produkts. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gelten im
Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Produkts.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, diVorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Amagoo Deutschland GmbH
ab. Die Amagoo Deutschland GmbH ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die an
die Amagoo Deutschland GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in
Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet
oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.


VII. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende
    Mangelfreiheit der Produkte.
  2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, Leistungsverluste, Störungen oder
    Funktionsausfälle, die verursacht werden durch
    a. natürliche Abnutzung oder Verschleiß,
    b. übermäßige Beanspruchung,
    c. fehlerhaften Einbau oder Behandlung der Vertragsgegenstände,
    d. unsachgemäße Lagerung oder Verschmutzung,
    e. unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung,
    f. Veränderung der vertragsgegenstände oder unsachgemäße
    Instandsetzungsarbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte ohne unsere
    vorherige schriftliche Zustimmung,
    g. Fremdeinwirkung einschließlich höherer Gewalt.
  3. Die Mängelrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
    Untersuchungs und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist,
    insbesondere das gelieferte Produkt bei Erhalt auf seine Vertragsgemäßheit überprüft
    und der Amagoo Deutschland GmbH offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer
    solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich nach Erhalt schriftlich anzeigt.
    Versteckte Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach seiner Entdeckung
    schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer
    Woche bei offenkundigen Mängeln und Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen
    Prüfung erkennbar waren, nach Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln nach
    Entdeckung erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bzw. der Rüge
    bei der Amagoo Deutschland GmbH maßgeblich ist. Versäumt der Auftraggeber die
    ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Amagoo
    Deutschland GmbH für den Mangel ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat die Mängel
    bei ihrer Mitteilung an die Amagoo Deutschland GmbH schriftlich zu beschreiben.
  4. Bei Sachmängeln der gelieferten Produkte ist die Amagoo Deutschland GmbH nach
    ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung
    oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der
    Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung
    der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber nach den
    gesetzlichen Vorgaben vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen
    mindern.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den
Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht
beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus
Papiersonderanfertigungen unter 2.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 15%, unter
1.000 kg auf 20%.
7. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte sowie der zur
etwaigen Korrektur übersandten Vor und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu
prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den
Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem, sich an die
Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt
werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
8. Mängel eines Teiles der gelieferten Produkte berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit der Anlieferung. Bei
Abrufaufträgen bzw. Bereithaltung eines Sicherheitsbestandes für den Auftraggeber
beginnt diese Frist ab Einlagerung der hergestellten Produkte für den Auftraggeber im
Lager. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen des
Mangels, bei Körper oder Gesundheitsschäden oder Rechtsmängeln im Sinne von §
438 Abs. 1 Nr. 1a BGB, sowie bei Garantien (§ 444 BGB) und Ansprüchen aus
unerlaubten Handlungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


VIII. Haftung


1. Die Amagoo Deutschland GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen
sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet die Amagoo
Deutschland GmbH uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst
werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
2. Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 1 erfasst werden und die durch einfache oder
leichte Fahrlässigkeit verursacht worden sind, haftet die Amagoo Deutschland GmbH,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Dabei beschränkt sich die Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren
Schäden.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht haftet die Amagoo Deutschland GmbH
nicht für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst entstanden sind;
insbesondere haftet die Amagoo Deutschland GmbH in diesen Fällen nicht für
entgangenen Gewinn oder Schäden an sonstigen Vermögensgegenständen des
Auftraggebers (sog. Mangelfolgeschäden). Soweit in diesen Fällen dennoch eine
Haftung eintritt, ist sie begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

IX. Periodische Arbeiten


Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens
drei Monaten zum Ende eines Monates gekündigt werden.

X. Schlussbestimmungen
1. Für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers zur Amagoo Deutschland GmbH gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenverkehr (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden
Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
ist Hamburg. Die Amagoo Deutschland GmbH ist auch zur Klageerhebung am Sitz des
Auftraggeber sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz
der Amagoo Deutschland GmbH Erfüllungsort.